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22. Mai 2012    
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Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt

Gute Nachrichten für Eltern: Ab 2012 entfällt für volljährige Kinder die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen also keinen Nachweis mehr über die Einnahmen des Nachwuchses erbringen. Darauf macht die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Darüber hinaus steht nun auch Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kindergeld zu. „Eltern, die bisher wegen der Einkommenshöhe des Kindes kein Kindergeld mehr erhalten haben, sollten dieses für 2012 bei der Familienkasse neu beantragen“, rät Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.




Bisher durften Kinder, die sich in der Ausbildung befanden, studierten oder ein soziales Jahr absolvierten, nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen. Lagen die Einnahmen darüber, wurde das Kindergeld vom Staat gestrichen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Auch für Söhne oder Töchter, die auf einen Ausbildungsplatz warten, gibt es weiterhin Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Damit verbunden sind weitere steuerliche Vorteile für die Eltern, wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag.

Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem Erststudium bzw. einem bereits erzielten Berufsabschluss. In diesen Fällen gibt es Kindergeld nur, wenn eine Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.

Mit der neuen Regelung wird für viele Eltern die Steuererklärung leichter, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Zudem haben nun wieder mehr Familien Anspruch auf Kindergeld und werden nicht bestraft, wenn sich ein Student oder Auszubildender in den Ferien oder nach Feierabend etwas hinzuverdient.


Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.





Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.  



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